Jugendfond

Der Jugendfond- Samtgemeinde Emlichheim

Grundsätze der Förderwürdigkeit – Wann kann ich / können wir Geld bekommen:

  • Die Samtgemeinde Emlichheim gewährt Zuschüsse für Aktionen, Projekte und Veranstaltungen, die von Jugendlichen und für Jugendliche erdacht, vorbereitet und durchgeführt werden.
  • Gefördert werden Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen im Alter von 14-27 Jahre. Die Antragsteller*innen muss/müssen seinen/ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Emlichheim haben. Wird das Projekt im Namen eines Vereins oder einer Organisation durchgeführt, muss der Sitz in der Samtgemeinde sein.

Gegenstand der Förderung – Was muss ich/ müssen wir erfüllen?

Zuschüsse werden gewährt für: – Es gibt Geld für:

  • Projekte, die von Jugendlichen im Alter von 14-27 Jahren initiiert und durchgeführt werden.
  • Projekte, die gemeinnützig ausgerichtet sind / sein müssen. Das ist der Fall wenn möglichst viele Jugendliche an dem Projekt mitwirken oder von dem Projekt profitieren, die Mitarbeit der Antragsteller ehrenamtlich erfolgt und /oder nicht gebrauchte Projektmittel zurückgeführt werden.

Nicht förderwürdig sind: – Das geht nicht!

  •  Projekte, mit denen ein religiöser Glaube oder eine politische Überzeugung beeinflusst werden soll
  • Jugendorganisationen der politischen Parteien
  • Projekte, die nur Einzelpersonen zu Gute kommen
  • Alltägliche Schulveranstaltungen, wie z.B. Kurspartys oder Klassenausflüge
  • Projekte, die kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Bereits bestehende oder begonnene Projekte/Angebote/Aktionen

  Förderhöhe – So viel Geld kannst /könnt du/ ihr bekommen

Jedes ausgewählte Projekt bekommt bis zu 500,00€ zur Verfügung gestellt. In Einzelfällen kann die Fördersumme erhöht werden. Dieses geschieht nur, wenn eine besondere Nachhaltigkeit oder hoher Gemeinnutz festgestellt wird/werden.

Antragsverfahren –  So bekommst du/ bekommt ihr Geld und den Antrag

  1. Die Bewerbung für eine Förderung von Projekten erfolgt mit der Abgabe des Antragsformulars. Das Antragsformular kann unter ……………heruntergeladen werden oder ist bei der Jugendpflege der Samtgemeinde im Jugendhaus erhältlich.
  2. Das Antragformular enthält folgende Angaben: Name, Alter Kontakt aller Projektverantwortlichen sowie eine Beschreibung des Vorhabens.
  3. Die Antragsteller haben einen Anspruch auf eine Beratung durch die Projektberater*innen der Jugendpflege.
  4. Die Antragsteller erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung zu ihrem Projektantrag.
  5. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses im Rahmen dieser Richtlinie besteht nicht. Zuschüsse im Rahmen dieser Richtlinie werden nur so lange und in der vorgesehenen Höhe gewährt, wie Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Bezuschussung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs

Falls noch Fragen gibt einfach melden und wir können das klären.

Antrags- und Bewilligungsverlauf – Wann bekommst du/ihr das Geld?

Ob ein Projekt durch den Jugendfond unterstützt wird, wird von Projektberatern (Jugendpflege) geprüft.

Die Auswahl von Projekten verläuft folgendermaßen:

  • Zunächst wird der Antrag gesichtet und geprüft, ob die erforderlichen Kriterien eingehalten werden.
  • Die Projektberater werden anschließend mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch führen, um zu beraten oder unterstützten.
  • Die Projektberater helfen auch gerne bei der Antragstellung
  • Teilnehmer*innen die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • In welcher Form und Höhe die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt, hängt von der Art des Projektes ab und wird individuell vereinbart.

Projektdauer – Solange darf dein/euer Projekt dauern

Die maximale Laufzeit eines Projektes beträgt 12 Monate nach Bewilligungszeitraum. Die Abrechnung der bewilligten Projektmittel muss spätestens 2 Monate nach Projektende vorliegen.

Nicht verbrauchte Mittel – Was passiert mit dem restlichen Geld?

Nicht verbrauchte Mittel verbleiben bei der Kommune. Die Jugendpflege kann diese Mittel für Aktionen, die allen Jugendlichen im Gemeindegebiet zu Gute kommen, verwenden.

 

Ansprechpartnerin:

Jugendpflege Samtgemeinde Emlichheim
Henrike Hoegen
Bremarkt 21
49824 Emlichheim

E-Mail: jugendpflege@emlichheim.de

Handy: 015237008225